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Mitsprache bei der EU-Kommission

Europäische Kommission:

Demokratie in neuer Form
http://ec.europa.eu/news/eu_explained/100331_de.htm

In Kürze erhalten die EU-Bürger eine neue Möglickeit, die EU in Angelegenheiten zum Handeln aufzufordern, die sie betreffen. Doch wie wird die neue Bürgerinitiative in der Praxis funktionieren?

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative soll die EU demokratischer machen, indem sie den Bürgern einen direkteren Einfluss auf die Gestaltung ihrer Politik ermöglicht.

Nach dem im Dezember in Kraft getretenen Vertrag muss die Kommission, die für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zuständig ist, Gesetze entwerfen, Vorschläge von Bürgern berücksichtigen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Nach Auffassung von Maroš Šefèoviè, dem neuen Kommissar für Verwaltung und interinstitutionelle Beziehungen, sollte dies eine lebhafte Debatte darüber anregen, was die EU-Institutionen in Brüssel tun.

Im Vertrag heißt es, dass eine Initiative von mindestens einer Million Einwohnern aus mindestens einem Drittel der EU-Länder (zurzeit wären das neun) unterstützt werden muss, um von der Kommission in Betracht gezogen zu werden.

Die Kommission hat nunmehr eine Reihe von genaueren Regeln aufgestellt, die die Europäer bei der Vorlage ihrer Vorschläge beachten müssen. So muss die Anzahl der Unterschriften für jedes Land im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl stehen, also z. B. 4 500 Unterschriften für die vier kleinsten Länder und 72 000 Unterschriften für das größte Land, Deutschland.

Wurden mindestens 300 000 Unterschriften von Bürgern aus mindestens drei Ländern gesammelt, wird der Vorschlag bei der Kommission registriert und es wird darüber entschieden, ob die Initiative in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Ab dann haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, um die fehlenden Unterschriften zu sammeln.

Wenn die Initiative den vorgegebenen Kriterien entspricht, hat die Kommission vier Monate Zeit, sie zu prüfen und daraufhin einen Rechtsakt zu formulieren, eine Studie einzuleiten oder andere Maßnahmen zu treffen. Ihre Entscheidung muss sie der Öffentlichkeit erläutern.

Um Betrug zu vermeiden, müssen die Unterzeichner Postanschrift, Geburtsdatum, Nationalität und eine Identifikationsnummer, also zum Beispiel die Personal- oder Passnummer oder die Registrierungsnummer bei der Sozialversicherung angeben. Die Organisatoren müssen ferner offenlegen, von wem die Initiative finanziert wird.

Die vorgeschlagenen Regeln müssen noch von Parlament und Rat genehmigt werden. Dann – also vermutlich bereits 2011 – können die ersten Initiativen gestartet werden.

Europäische Bürgerinitiative

Mehr…
http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/docs/com_2010_119_de.pdf




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