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Petition: Elektrosensible schützen - Nicht alle Funklöcher schliessen!

Direktlink zur Petition
https://www.openpetition.de/petition/online/nicht-alle-funkloecher-schliessen-ausnahmen-fuer-elektrosensible-belassen


In den nächsten 3 Jahren sollen Deutschland-weit die letzten Funklöcher auch im ländlichen Raum geschlossen werden.

An dieser Stelle besteht die Gefahr durch Gedankenlosigkeit extrem leidende, schwerst elektrosensible Menschen ins Unglück zu stürzen. Denn diesen Menschen dienen genau diese strahlungsarmen Gebiete bisweilen als allerletzte Refugien in denen allein sie leben können !
Aus diesem Grund müssen bei dem Vorhaben bewußt Ausnahmen gemacht werden !!!


Wir modernen Menschen finden es faszinierend wenn Zugvögel das Magnetfeld der Erde spüren, und bei der Navigation in ihre Winterquartiere nutzen. Wenn Fische über weite Distanzen kleinste elektrische Impulse orten.
Wir müssen genauso akzeptieren, dass manche Menschen empfindlich auf Elektro-Smog und Strahlung reagieren und z. T. extrem darunter leiden.

Wir müssen sehr darauf achten, dass auch Menschen mit hochgradiger ELEKTROSENSIBILITÄT nicht aus unserem Land vertrieben, in schlimme Qualen getrieben, oder in absurdesten Lebens-Situationen oder die Obdachlosigkeit gezwungen werden. Wie z. B. Matthias Moser, Waldkirch, Baden-Württemberg, der aufgrund seiner EHS sich nicht einmal länger in verkabelten Häusern aufhalten kann, geschweige denn in der Nähe von Mobilfunkmasten. Der “freiwillig” seit über 15 Jahren auch im Winter bei Minus 20 Grad draußen im Auto übernachtet, bzw. nach weiterem wirtschaftlichen Abstieg im Zelt.
Und viele Andere Unsichtbare in diesem Land mehr.

Begründung:

Die Schwächsten in diesem Land müssen Schutz erhalten !!!

Die Netzbetreiber und die Kommunen müssen verpflichtet werden, sich vor einem weiteren mobilfunk-mäßigen “Ausleuchten” der letzten ländlichen Winkel bei dem jeweils nächstgelegenen örtlichen Betroffenen-Verband von Elektrosensiblen über schutzbedürftige Menschen zu informieren.

Ab einer Betroffenen-Zahl von 5 Menschen pro Landkreis muß ein Gebiet von von 5 Quadratkilometern in diesem Landkreis strahlungsarm (noch exakt zu definieren) verbleiben, um nicht Menschen faktisch ihr Existenzrecht zu nehmen !!!

Ein dünn besiedeltes Wohngebiet, ein Tal, eine naturnahe Fläche, ein Waldrandgebiet, notfalls auch ein Waldstück, wenn diesem Sondernutzungsrechte wie vereinzelte Bebauung und/oder Stellplätze für vereinzelte Wohnwagen, Bauwagen oder Wohnmobile zugeordnet werden.

Liegt die Betroffenenzahl darunter müssen diese Landkreise gemeinsam mit Nachbar-Landkreisen ein ausgewiesenes Gebiet strahlungsarm belassen.

In diesen speziellen Gebieten muß das erstrebte schnelle Internet für die Anwohner statt durch LTE durch die Verlegung von Glasfaserkabeln erreicht werden. Vorhandene Strahlungsintensität muß in solchen Gebieten weiter reduziert werden durch Rückbau von Sendemasten.
(Für Spaziergänger wären in diesen Ausnahme-Zonen Hinweis-Schilder zur Erklärung wichtig. Ggf. sind Telefonzellen zu installieren. )

Es benötigt außerdem Deutschland-weit ein Gesamtkonzept das klärt :

1) Wie viele Menschen betroffen sind.

2) Wo diese z. Zt. leben (teilweise unter extrem Menschen-unwürdigen Bedingungen).

3) Wo sie in Zukunft Schutzzonen finden.

4) Wie wir als Staat und Gesellschaft diese schwerst geplagten und schwerst leidenden Menschen in diesen beschriebenen Zonen durch Zur-Verfügung-Stellen von Häusern, durch Umrüstungen/Umbau von Wohnraum (Abschirmung, Isolierung, Ent-Elektrisierung, o. ä.), durch Zur-Verfügung-Stellen von Bauplätzen und Hilfen bei der Bebauung, durch Finanzierung von Wohnwägen, Stellplätzen oder andere Maßnahmen unterstützen und ihnen Schutz bieten.

Die letzten Winkel mit Strahlung auszuleuchten ist allein in Verbindung mit einem solchen Gesamtkonzept zum Schutz wenigstens der Schwerst-Betroffenen moralisch vertretbar.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Emmendingen, 19.06.2015 (aktiv bis 18.12.2015)

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