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Bad Homburg: 6 illegale Mobilfunksender erhalten keine nachträgliche Baugenehmigung und müssen abgebaut werden

Quelle: Rhein-Main-Net, 26.03.2002

Handy-Masten: Erneut keine Genehmigung

Von Oliver Schmidt

Bad Homburg. Es bleibt dabei: Für sechs Mobilfunk-Antennen, die illegal im Stadtgebiet aufgestellt worden sind, gibt es nachträglich keine Baugenehmigung. Nachdem dies der Magistrat bereits im November vergangenen Jahres beschlossen hatte, kamen die Mitglieder des Gremiums gestern Abend noch einmal zum selben Ergebnis – obwohl es nach TZ-Informationen erneut heftige Diskussionen gab und der Beschluss auch nicht einstimmig fiel.

Zufrieden mit der Entscheidung zeigte sich auf TZ-Anfrage der für die Bauaufsicht zuständige Dezernent Michael Korwisi (Grüne). Die Mobilfunkbetreiber hätten lange genug Zeit gehabt, neue Vorschläge zu unterbreiten oder zumindest besser über ihre Anlagen zu informieren. „Aber keiner ist auf die Stadt zugekommen!“

So wird bis heute ein Kataster vermisst, dass Auskunft darüber gibt, wo sich in Bad Homburg bereits Mobilfunk-Antennen befinden. Zudem hätte es sich Korwisi beispielsweise gewünscht, dass die Betreiber miteinander sprechen, ob vielleicht einzelne Antennen gemeinsam zu nutzen sind.

Mögliche Gesundheitsrisiken, die von den Handy-Masten ausgehen, nehmen in der öffentlichen Diskussion zwar den größten Platz ein, hätten jetzt bei der rechtlichen Beurteilung jedoch keine Rolle gespielt. So begründet der Magistrat seine ablehnende Haltung mit Verstößen gegen die Gestaltungssatzung sowie mit nicht gewollten Nutzungsänderungen: Denn ein Wohngebäude, auf dessen Dach eine Mobilfunk-Antenne steht, gelte dann als „zum Teil gewerblich genutzt“. Betroffen sind von der momentanen Diskussion die Anlagen auf den Grundstücken Alt Gonzenheim 7-9, Am Hohlebrunnen 1, Louisenstraße 14-16, Louisenstraße 66, Stedter Weg 58 und Wetterauer Straße 21.

Inwieweit sich die dort lebenden Menschen nach dem neuerlichen Magistrats-Votum bereits freuen können, dass die ungeliebten Antennen bald verschwunden sind, muss allerdings noch abgewartet werden. Korwisi kündigte zwar an, nach einer Überprüfung, welche Anlagen noch in Betrieb sind, Stilllegungs-Verfügungen an die Betreiber (Deutsche Telekom, Mannesmann, E-Plus und Viag Interkom) zu verschicken. Geklärt werden muss aber auch noch die Frage von Schadensersatzansprüchen, die eventuell gegenüber der Stadt geltend gemacht werden können. Hier gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Unter anderem argumentieren die Betreiber damit, dass die Anlagen teilweise nur deshalb ohne Genehmigung errichtet worden seien, weil seinerzeit – vor Juli 1999, als der Verwaltungsgerichtshof ein entsprechendes Urteil fällte – noch nicht feststand, ob solche Masten überhaupt einmal genehmigungspflichtig sein würden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied übrigens vergangene Woche, dass Gerichte die Anlagen nur verbieten können, wenn es verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsgefahren durch Elektro-Smog gibt.

Kommentar der Elektrosmognews: Die gemeinsame Nutzung eines Sendemastes durch mehrere Anbieter ist nicht sinnvoll, es sei denn, die Sendeanlage befindet sich wirklich kilometerweit von den Menschen und in großem Höhenunterschied. Die belastete Fläche wird damit zwar kleiner, dafür müssen die Anwohner des gemeinsam genutzten Mastes dann mit noch höherer Strahlenbelastung leben. Zu den "Schadensersatzansprüchen" der Betreiber gegenüber der Stadt: Keine Chance. Die entsprechenden Bauordnungen gibt es schon länger. Es bedarf nicht eines Urteiles des Verwaltungsgerichtshofes, die bestehende Rechtslage erst gültig zu machen. Zum "Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes: Es gab kein Urteil, sondern es wurde lediglich eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst angenommen, so wie es mit den meisten Verfassungsbeschwerden geschieht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Schwarzen Peter zurück an die Politik geschoben. Da dieser ebenfalls die wissenschaftliche Kompetenz fehlt, müssen (bzw. müßten!) unabhängige Wissenschaftler entscheiden, ob eine Grenzwertsenkung im Sinne des Vorsorgegedankens erforderlich ist. Die Mehrheit der unabhängigen Experten auf diesem Gebiet ist eindeutig dafür, ebenso das Bundesamt für Strahlenschutz, die Bundesärztekammer. Nur der Kanzler hat ein Machtwort gesprochen, die Angelegenheit zur Chefsache erklärt und die Grenzwertsenkung verhindert.

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