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Frankfurt: Stadt verschärft Genehmigungsvorschriften

Quelle: Frankfurter Rundschau, 13.02.2002

Keine neuen Sendeanlagen für Handys ohne städtische Genehmigung

Weil das Dokument nicht vorlag, wurde in Bockenheim ein Baustopp verhängt / Behörde beruft sich auf ein VGH-Urteil

Mobilfunkbetreiber, die in Frankfurt neue Sendeanlagen errichten wollen, müssen nun doch bei der Stadt einen Bauantrag stellen. Mit dem Hinweis auf den fehlenden Antrag hat die Bauaufsicht in Bockenheim einen Baustopp verhängt.

Durch die Sendeantenne auf dem Dach eines Hauses in der Falkstraße in Bockenheim erfahre das Gebäude eine Nutzungsänderung, sagte Abteilungsleiter Sieghard Kral von der Bauaufsicht auf FR-Anfrage. Daher sei eine Baugenehmigung erforderlich. Man habe den Betreiber aufgefordert, einen solchen Antrag zu stellen. Solange die Angelegenheit von der Bauaufsicht nicht beschieden ist, darf an den Dachaufbauten nicht weitergearbeitet werden. Potenzieller Betreiber der UMTS-Antenne ist die Telekom-Tochter T-Mobile.

Die städtische Verwaltung setzt somit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen (VGH) aus dem vergangenen Jahr um. Damals waren die Kasseler OVG-Richter zu der Erkenntnis gelangt, Handy-Sender auf Hausdächern könnten eine Nutzungsänderung bedeuten, und in diesem Fall müsse vor der Inbetriebnahme eine Baugenehmigung erteilt werden. In dem Fall ging es um einen Sender auf dem Dach einer Sparkasse in Düdelsheim (Wetteraukreis).

Darin sah der VGH "eine neue zusätzliche gewerbliche Nutzung des Gebäudes", die mit dem Betrieb einer Sparkasse nicht vereinbar sei. Zuvor waren Baugenehmigungen nur Pflicht, wenn die jeweilige Anlage die Höhe von elf Metern überschritt. Ansonsten reichte eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Zunächst hatte es bei der Bauaufsicht geheißen, man werde das Urteil nicht befolgen, weil städtebauliche und Sicherheitsaspekte wichtiger seien. Das gilt laut Abteilungsleiter Kral auch weiter, jedoch reagiere man inzwischen bei Fällen, "auf die wir gestoßen werden".

Das betreffende Haus in der Falkstraße liegt mitten in einem Wohngebiet. Daher sei von einer Nutzungsänderung auszugehen, begründet Kral das Vorgehen der Bauaufsicht. Für den Betreiber T-Mobile bedeutet der Baustopp zumindest eine Verzögerung der Bauarbeiten. "Wir werden den Bauantrag in den nächsten Tagen einreichen", kündigte T-Mobile-Sprecher Philipp Schindera an. Die Stadt müsse dann entscheiden, "wie schnell sie UMTS in Frankfurt haben will". Die Bearbeitung des Bauantrags werde "ein paar Wochen dauern", so Kral.

Auf die Bauaufsicht könnte freilich eine Menge Arbeit zukommen, falls es Anwohnern anderer Anlagen den Nachbarn in der Falkstraße gleichtun und die Behörde um Prüfung bitten: Hunderte von Mobilfunksendern stehen in Wohngebieten. Ob die Behörde dort der gewerblichen Nutzung eines Gebäudes überhaupt zustimmen kann, vermag Sieghard Kral nicht zu sagen: "Das ist eine Grauzone. Wir wünschen uns die Hilfe der Landesbehörden."

Bei den geplanten Sendern wird das Problem nicht mehr auftreten. Hier hat die Stadt mit den Mobilfunk-Betreibern vereinbart, dass grundsätzlich ein Bauantrag eingereicht wird. emem

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